Als ärztliche Psychotherapeutin bin ich von allen Krankenkassen als Behandlerin für das Therapieverfahren "tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie" anerkannt und zur Abrechnung der Kosten zugelassen.
Die Privaten Krankenversicherungen erstatten Ihnen das anfallende Honorar, wobei die Modalität der Kostenübernahme von den Bestimmungen Ihres Versicherungsvertrages abhängig ist: einige Versicherungen erstatten die Kosten nur für eine begrenzte Anzahl von Sitzungen pro Jahr und andere übernehmen lediglich einen Teil der Kosten. Sehen Sie deshalb in Ihrem Versicherungsvertrag nach, wie Ihre Vertragsbedingungen im Detail ausgestaltet sind.
Die Beihilfe übernimmt in Verbindung mit Ihrer privaten Krankenversicherung ebenfalls die Kosten.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung psychischer Störungen und Krankheiten vollständig.
Das Honorar für meine sonstigen Leistungen und Angebote stelle ich Ihnen privat analog der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung, da diese keine Kassenleistungen darstellen.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, die Kosten für eine therapeutische Behandlung selbst zu übernehmen.