Die Privaten Krankenversicherungen erstatten Ihnen das anfallende Honorar, wobei die Modalität der Kostenübernahme von den Bestimmungen Ihres Versicherungsvertrages abhängig ist: einige Versicherungen erstatten die Kosten nur für eine begrenzte Anzahl von Sitzungen pro Jahr und andere übernehmen lediglich einen Teil der Kosten. Sehen Sie deshalb in Ihrem Versicherungsvertrag nach, wie Ihre Vertragsbedingungen im Detail ausgestaltet sind.
Die Beihilfe übernimmt in Verbindung mit Ihrer privaten Krankenversicherung ebenfalls die Kosten.
Ich rechne nach der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ ab.
Das Honorar für meine sonstigen Leistungen und Angebote stelle ich Ihnen privat analog der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, die Kosten für eine therapeutische Behandlung selbst zu übernehmen.