Therapie

Ablauf und Dauer einer Therapie

Als Patient haben Sie ein Erstzugangsrecht zum Psychotherapeuten, d.h. Sie können ohne Überweisung eines Arztes nach vorheriger Terminvergabe in die Praxis kommen. Nur wenn Sie in einem sog. Hausarztvertrag Ihrer Krankenkasse versichert sind, benötigen Sie eine Überweisung Ihres Hausarztes. Bitte bringen Sie zum Ersttermin Ihre aktuelle Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse, sowie eventuelle Vorbefunde mit. Im Allgemeinen dauert eine Therapiesitzung 50 Minuten. 

Die ersten Schritte

In einem ersten Schritt klären wir in maximal drei "psychotherapeutischen Sprechstunden", welche Beschwerden bei Ihnen vorliegen, wie sie sich entwickelt haben, welche Vorbehandlungen erfolgten und welche Diagnose gestellt wird. Es wird auch abgeklärt, ob eine Akutbehandlung oder eine Psychotherapie angezeigt ist und wenn ja, welches Behandlungsverfahren hilfreich erscheint oder ob andere Beratungs- und Unterstützungsangebote für Sie besser geeignet sein könnten. Sie erhalten eine schriftliche Patienteninformation, in der die Ergebnisse und Empfehlungen formuliert sind.

 

Falls eine Psychotherapie indiziert ist und ich auch einen Therapieplatz für Sie frei habe, können wir in den folgenden probatorischen Sitzungen Ihre lebensgeschichtliche Entwicklung und weitere wichtige Details klären. In diesen probatorischen Sitzungen ist es wichtig herauszufinden, ob die Chemie zwischen uns für eine längerfristige Zusammenarbeit stimmt.  

Diese Sitzungen sind ohne Antrag an Ihre Krankenkasse möglich. Sie können auch noch eine weitere Therapeutin / Therapeuten zu einem  Erstgespräch  aufsuchen.  So können Sie entscheiden, wer am besten zu Ihnen passt und ob Sie sich auf das jeweils vorgeschlagene Vorgehen einlassen möchten. 

 

Haben Sie sich für einen Therapeuten / Therapeutin entschieden und möchten die eigentliche Psychotherapie beginnen, ist ein Antrag auf Kostenübernahme durch Ihre  Krankenkasse erforderlich.

Weiteres Vorgehen

  • Falls Sie zum ersten Mal eine Psychotherapie absolvieren möchten oder Ihre vorherige ambulante Therapie schon länger als 2 Jahre zurückliegt, kann eine 2-phasige Kurzzeittherapie mit jeweils 12 Stunden unkompliziert beantragt werden. Diese Kurzzeittherapie von dann insgesamt 24 Sitzungen kann bei Bedarf später auf Antrag in eine Langzeittherapie (weitere 36 Std., d.h. insgesamt 60 Std./ max. 100 Std) umgewandelt werden.
  • Falls Sie innerhalb der letzten beiden Jahre bereits in ambulanter psychotherapeutischer Behandlung waren oder den/die Behandler gewechselt haben, wird ein Bericht des Therapeuten mit Behandlungsplan notwendig, der von einem Gutachter geprüft wird. Die Kostenzusage der Krankenkasse erfolgt dann erst nach positiver Stellungnahme des Gutachters.

Die Dauer einer Therapie

Die Dauer einer Psychotherapiekann je nach Beschwerdebild und Zielsetzungen zwischen einigen Monaten und mehreren Jahren betragen. Üblicherweise finden die Sitzungen - zumindest anfangs - im Abstand von einer Woche statt.